Rechtsprechung
AG Kassel, 23.02.2019 - 786 XVII Mi 417/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Eins-zu-Ein-Betreuung bei Vier-Punkt-Fixierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15
Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?
Auszug aus AG Kassel, 23.02.2019 - 786 XVII Mi 417/19
Die Rechtsprechung verlangt aufgrund der Schwere des Eingriffs und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren grundsätzlich jedenfalls bei einer Fünf-Punkt- oder Sieben-Punkt-Fixierung eine solche Betreuung (BVerfG, Urteil vom 24.7.2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16, NJW 2018, 2619, Rn. 83).
- LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20
Fixierungsanordnung: Erfordernis einer Eins-zu-Eins-Betreuung …
Ob es sich allerdings bei den Anforderungen zu einer Eins-zu-Eins-Betreuung im Rahmen einer zu vollziehenden Fixierung um eine im Rahmen des Anordnungsverfahrens zu prüfende Voraussetzung für die Entscheidung des Gerichts handelt (so z.B. AG Bad Segeberg SchlHA 2019, 445; AG Kassel BeckRS 2019, 13521; AG Frankfurt BtPrax 2020, 72) oder nur um eine Frage des Vollzuges der Anordnung mit der Möglichkeit, hierüber im Verfahren gemäß § 327 FamFG eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (so LG Kiel, Beschluss vom 23.11.2018, 3 T 335/18, nicht veröffentlicht), bedarf dabei keiner Entscheidung.